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DORMAGO

Telefontipps zu Nachbarschaftsstreit und Vorsorge

01.05.2018 / 11:45 Uhr — Staatskanzlei / bs

Darf der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze Birken oder Pappeln anpflanzen? Was kann ich tun, wenn die Bäume des Nachbarn zu viel Schatten werfen? Darf ich störende Sträucher oder Hecken am Gartenzaun einfach zurückschneiden? Wann greift das Abschneide- und Selbsthilferecht? In der Gartensaison sorgt die Gartenbepflanzung häufig für Ärger zwischen Nachbarn. Denn, wenn Bäume oder Hecken über den Gartenzaun ragen, die Sicht versperren und zu viel Schatten werfen, führt das schnell zu langwierigen Konflikten mit den Nachbarn.

Beim RechtSpecial „Schlichten statt Richten!“ des NRW-Ministeriums der Justiz stehen erfahrene Schiedsleute am kommenden Donnerstag, 3. Mai, in der Zeit von 12 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0211/837-1915 für Gespräche zur Verfügung. Eine individuelle Rechtsberatung darf natürlich nicht gegeben werden.

Muss ich meine Eltern pflegen? Der Pflegefall kann schnell auftreten. Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was mache ich, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage ist, Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden? Dagegen kann man sich nicht wappnen. Aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen, wer meine rechtlichen Interessen an meiner Stelle wahrnimmt, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin. Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte?

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren Experten aus der Justiz ebenfalls am Donnerstag, den 3. Mai. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige unter der Telefonnummer 0211/837-1915 Fragen stellen. Pressefotos